Tierarztpraxis
Peter Wagner

 
 

Jeder Schaf- und Ziegenhalter ist nach Viehverkehrsverordnung dazu verpflichtet seine Tiere zu Kennzeichnen und sich als Tierhalter beim Landesamt für Verbraucherschutz zu registieren.

Die Tierhaltung muss ebenfalls bei der Tierseuchenkasse des Saarlandes gemeldet werden.

Außerdem muss ein Bestandsbuch geführt werden, indem die Anzahl der gehaltenen Tiere, sowie Zu- und Abgänge eingetragen werden.


Nähere Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite der Landwirtschafskammer des Saarlandes:

www.lwk-saarland.de/tier/downloads.html


Als Schaf- und Ziegenhalter haben Sie desweiteren die Möglichkeit sich beim Herkunfssicherungs- und Informationssystem für Tiere (Kurz: HI- Tier) zu registieren.


Weitere Informationen finden Sie unter:

www.hi-tier.de

 
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